Teilnahmevoraussetzungen
Die relevanten Teilnahmevoraussetzungen für die einzelnen Fort- und Weiterbildungen finden Sie jeweils bei den entsprechenden
Studiengängen aufgeführt. In Ausnahmefällen können Personen auch auf Antrag zugelassen werden.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen.
Bitte wenden Sie sich an unsere Studienberatung.
Einschreibegebühr
Mit der Anmeldung für eine Weiterbildung erheben wir eine Einschreibegebühr in Höhe von 100 €.
Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge anmelden, wird die Einschreibegebühr nur einmal fällig.
Für ehemalige Teilnehmer/innen der Fachakademie für Pflegemanagement entfällt die Einschreibegebühr.
Für Seminare wird keine Einschreibegebühr erhoben.
Ratenzahlung
Auf Antrag ist die Ratenzahlung der Studiengebühr möglich.
Hierzu ist eine gültige Einzugsermächtigung notwendig. Die Raten werden auf die Fortbildungsdauer umgelegt.
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie bei den Terminen und Studiengebühren eines jeden Fortbildungsganges.
Rabatte für Arbeitgeber
Ab dem 3. angemeldeten Mitarbeiter reduziert sich die Studiengebühr um 100 € und die Einschreibegebühr entfällt.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr für die schriftliche Abschlussarbeit beträgt 150 € und wird bei Anmeldung zur Abschlussarbeit fällig.
Versäumter Unterricht
... kann kostenfrei zum nächstmöglichen Zeitpunkt und in Absprache mit der Studienleitung nachgeholt werden.
Ein Anspruch versäumten Unterricht nachzuholen besteht nicht.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten, die Ihnen unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen wie etwa Studiengebühren, Fahrtkosten und der Erwerb
von Fachliteratur können Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
Selbstständige können die Kosten in vollem Umfang absetzen.