Was Sie wissen sollten

Teilnahmevoraussetzungen
Die relevanten Teilnahmevoraussetzungen für die einzelnen Fort- und Weiterbildungen finden Sie jeweils bei den entsprechenden
Studiengängen aufgeführt. In Ausnahmefällen können Personen auch auf Antrag zugelassen werden.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Ausführungen zu den einzelnen Fortbildungsmaßnahmen.
Bitte wenden Sie sich an unsere Studienberatung.

Unterrichtsmaterial
Wir arbeiten ausschließlich mit erstklassigem Unterrichtsmaterial.
Im Rahmen Ihrer Weiterbildung erhalten Sie außerdem Unterrichtsskripte, so dass Sie Ihre Aufmerksamkeit ganz Ihrem
Ausbildungsthema widmen können.

Einschreibegebühr
Mit der Anmeldung für eine Weiterbildung erheben wir eine Einschreibegebühr in Höhe von 100 €.
Sollten Sie sich für mehrere Studiengänge anmelden, wird die Einschreibegebühr nur einmal fällig.
Für ehemalige Teilnehmer/innen der Fachakademie für Pflegemanagement entfällt die Einschreibegebühr.
Für Seminare wird keine Einschreibegebühr erhoben.

Ratenzahlung
Auf Antrag ist die Ratenzahlung der Studiengebühr möglich.
Hierzu ist eine gültige Einzugsermächtigung notwendig. Die Raten werden auf die Fortbildungsdauer umgelegt.
Ein Berechnungsbeispiel finden Sie bei den Terminen und Studiengebühren eines jeden Fortbildungsganges.

Rabatte für Arbeitgeber
Ab dem 3. angemeldeten Mitarbeiter reduziert sich die Studiengebühr um 100 € und die Einschreibegebühr entfällt.

Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr für die schriftliche Abschlussarbeit beträgt 150 € und wird bei Anmeldung zur Abschlussarbeit fällig.

Versäumter Unterricht
... kann kostenfrei zum nächstmöglichen Zeitpunkt und in Absprache mit der Studienleitung nachgeholt werden.
Ein Anspruch versäumten Unterricht nachzuholen besteht nicht. 

Abschlussarbeit
In einigen unserer Weitbildungen können Sie mit einer schriftlichen Abschlussarbeit abschließen.
Sie bietet eine tiefe und spannende Auseinandersetzung mit Ihrem Fachgebiet und wird bei erfolgreichem Bestehen von
der Fachakademie für Pflegemanagement zertifiziert.
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die regelmäßige Teilnahme am Unterricht (mind. 80 %) voraus.
Ihre betreuenden Dozenten unterstützen Sie bei aufkommenden Fragen.
Wer keine Abschlussarbeit verfassen möchte, erhält nach regelmäßiger Teilnahme am Unterricht eine Teilnahmebestätigung.

Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten, die Ihnen unmittelbar aus der Weiterbildung entstehen wie etwa Studiengebühren, Fahrtkosten und der Erwerb
von Fachliteratur können Sie als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen.
Selbstständige können die Kosten in vollem Umfang absetzen.