Öffentliche Förderungen
Je nach Einzelfall besteht die Möglichkeit der öffentlichen Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, die ARGE, die LVA oder ähnliche Einrichtungen.
So zum Beispiel werden durch die ARGE unsere Weiterbildungsmaßnahmen gem. § 16 Abs. 1 SGB II gefördert.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.
Der Bildungsscheck - ein konkretes Angebot des Landes NRW
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen,
bietet NRW mit dem Bildungsscheck konkrete Unterstützung und übernimmt nicht nur bis zu 50 % der Kosten
Ihrer Weiterbildungsmaßnahme, sondern stellt Ihnen auch kompetente Berater/innen zur Seite.
Das Land NRW übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten
(max. bis zu 500 € pro Bildungsscheck). Die andere Hälfte der Kosten tragen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber.
FlyerBildungsscheck
Stipendien des Bildungsministeriums für Pflegeberufe
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Begabtenförderung berufliche Bildung“
unterstützt die Weiterbildung engagierter junger Berufstätiger in den Pflegeberufen. Zielgruppe sind junge Leute, die unter 25 Jahre alt sind
(mit Anrechnungszeiten unter 27 Jahren) und ihre Abschlussprüfung mit besser als „gut“ absolviert haben oder die ihre spezielle Qualifizierung
durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachweisen können.
Weitere Informationen erhalten Sie bei
Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) GmbH
Lievelingsweg 102 – 104, 53119 Bonn, Tel. 0228-6 29 31-0, Fax: 0228-629 31-11 Email : ![]()